Neue Ausbildungsordnung für IT-Berufe
Die Ausbildungsordnung der vier wesentlichen IT-Lehr-Berufe Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker, IT-Systemkaufmann und Informatikkaufmann wurden im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung und der damit verbundenen neuen Herausforderungen und Aufgabenfelder zum 01.August 2020 neu geordnet und in entsprechende neue Strukturen verteilt.
Fachinformatiker Ausbildungsgänge nach der neuen Ausbildungsordnung
Der bisherige Ausbildungsberuf des Fachinformatikers bleibt grundsätzlich bestehen und bekommt die beiden neuen Fachrichtungen „Daten und Prozessanalyse“ sowie „Digitale Vernetzung“ dazu. Die „alten“ Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration bleiben weiterhin bestehen. Der angehende Fachinformatiker muss sich also fortan unter den folgenden Fachrichtungen entsprechend seiner Neigungen entscheiden: (die Links verweisen jeweils auf den neuen Ausbildungsgang)
– Fachinformatiker Systemintegration
– Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
– Fachinformatiker Digitale Vernetzung
– Fachinformatiker Daten und Prozessanalyse
IT-Systemkaufmann und Informatikkaufmann – neue Ausbildungsordnung
Der alte Ausbildungsberuf IT-Systemkaufmann wird zum Kaufmann für IT-System-Management, aus dem Informatikkaufmann wird der Kaufmann für Digitalisierungsmanagement. Der bisherige IT-System-Elektroniker wird namentlich unverändert weitergeführt.
Vor dem 01.08.2020 geschlossenen Ausbildungsverträge können sowohl nach der alten als auch nach der neuen Ausbildungsordnung durchgeführt werden sofern der Auszubildende noch nicht seine Zwischenprüfung absolviert hat. Alle nach dem Stichtag abgeschlossenen Ausbildungsverträge müssen nach den Vorgaben der neuen Ordnung durchgeführt werden.
In der Übersicht bedeutet das für den Kaufmann und die Elektroniker, dass die folgenden Ausbildungsberufe zur Verfügung stehen:
– Kaufmann für IT-System-Management
– Kaufmann für Digitalisierungsmanagement
– IT-Systemelektroniker
Neue gestreckte Abschlussprüfung für IT-Berufe
Bisher waren die Prüfungen im Rahmen der Fachinformatiker-Ausbildung auf eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung unterteilt.
Nach den neuen Vorgaben entfällt fortan die Zwischenprüfung, stattdessen wir eine zweiteilige, gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Erster Teil der Zwischenprüfung (20% Gewichtung zur Benotung)
– Prüfungsbereich 1 – Einrichtung eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
Dieser Prüfungsteil wird berufsbildübergreifend geprüft, d.h. alle IT-Ausbildungsberufe werden die gleiche Prüfung durchführen
Zweiter Teil der Zwischenprüfung (80% Gewichtung zur Benotung)
– Prüfungsbereich 2 – betriebliche Projektarbeit (50%)
– Prüfungsbereich 3 – berufsspezifische Aufgabe (10%)
– Prüfungsbereich 4 – berufsspezifische Aufgabe (10%)
– Prüfungsbereich 5 – Wirtschaft und Soziales (10%)
Betriebliche Projektarbeit
Für die betriebliche Projektarbeit steht Auszubildenden als Prüfungszeit 40 Stunden einschließlich der Dokumentation zur Verfügung. Davon ausgenommen ist der Ausbildungsgang Fachrichtung Anwendungsentwicklung, hier sind es 80 Stunden. Die Prüfungszeit beträgt maximal 30 Minuten, wobei die Präsentation höchsten 15 Minuten dauern soll.
„Fachkräfte im IT-Bereich sind gefragt und der Bedarf wird in den kommenden Jahren noch zunehmen“
Weiterführende Links:
Präsentation der IHK Arnsberg zur Neuordnung der IT-Berufe
Ausbildungsordnungen der IHK Arnsberg für Fachinformatiker (alt und neu)
Übersicht zur neuen Ausbildungsordnung mit weiterführenden Links
Fachartikel zur Ausbildung mit Zukunft (IHK Magazin)
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